Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.